Briefwahlunterlagen dürfen nicht vor Montag, den 16.2.2026, ausgehändigt bzw. verschickt werden.
Die Beantragung erfolgt am Einfachsten mittels dem auf dem Wahlbenachrichtigungsbrief abgedruckten QR-Code und über das Bürgerserviceportal ⇒⇒⇒⇒ Briefwahlantrag | Gemeinde Bubenreuth
Zusätzlich können Sie die Briefwahlunterlagen auch schriftlich beantragen. Ein Grund hierfür muss nicht angegeben werden. Anzugeben sind im Antrag immer Vor- und Familienname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift sowie ggf. eine abweichende Versandanschrift. Es empfiehlt sich, für den Antrag das auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes abgedruckte Formular zu verwenden. Es genügt, wenn Sie dieses dann in den Hausbriefkasten am Rathaus einwerfen. Die Briefwahlunterlagen werden in der Regel am nächsten Werktag versandt bzw. innerhalb von Bubenreuth durch Boten zugestellt.
Die persönliche Abholung im Rathaus ist erst ab Montag, den 16.2.2026, möglich. Vergessen Sie bitte nicht, den Personalausweis bzw. Reisepass mitzubringen. Möchten Sie Briefwahlunterlagen für jemand anderen (z.B. den Partner, Nachbarn) persönlich abholen, dann muss neben dem schriftlichen Antrag auch die Vollmacht zur Abholung der Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben sein.

