Städtebauförderung -

Kommunales Förderprogramm für das Sanierungsgebiet „Bubenreuth Nord – Alter Ort“

 

„Ein intaktes Ortsbild ist ein wichtiger Standortfaktor für die Außenwirkung eines Ortes, die ortsansässige Wirtschaft und die Gastronomie und zudem Identifikation für die Bürger einer Gemeinde. Durch die Maßnahmen im Sanierungsgebiet „Bubenreuth Nord - Altort soll die Gemeinde Bubenreuth weiter an Attraktivität gewinnen. Die gestalterische Fortentwicklung des Ortsbildes ist nicht nur im öffentlichen Raum und an kommunalen Gebäuden erforderlich, einen ganz wesentlichen Beitrag können auch Privatleute leisten, wenn sie in die Erhaltung und die Entwicklung ihrer Bausubstanz investieren.

 

Grundlage für die Gestaltungsrichtlinie sind die im Rahmen von vorbereitenden Untersuchungen vorgenommenen Erhebungen und Analysen über das Ortsbild mit seinen einzelnen Gestaltelementen. Die Gestaltungsrichtlinie basiert auf städtebaulichen und architektonischen Wertmaßstäben unter Einbeziehung der historisch überlieferten Qualitäten. In den Richtlinien sind wesentliche Stilelemente und Materialien des regionalen Bauens zusammengestellt und Zielsetzungen formuliert, die bei der Sanierung alter Bausubstanz und beim Einfügen neuer Gebäude beachtet werden sollen.“

 

(Präambel der Gestaltungsrichtlinien über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen und Werbeanlagen im Sanierungsgebiet „Bubenreuth-Nord – Alter Ort“)

 

 

In der Sitzung am 15.12.2020 hat der Gemeinderat den Entwurf des Kommunalen Förderprogramms unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken mit überwiegender Mehrheit beschlossen.

 

Damit stehen den Bürgerinnen und Bürgern, deren Anwesen im Sanierungsgebiet „Bubenreuth-Nord - Alter Ort“ liegen, Zuschüsse zur Verfügung. Voraussetzung für die Gewährung von Förderungen ist die Einhaltung der Gestaltungsrichtlinien.

 

Interessierte Bürgerinnen und Bürge rkönnen bei Gemeinde Sanierungsberatungstermine mit dem beauftragten Sanierungsberatungsbüro vereinbaren, um die Möglichkeiten steuerlich erhöhter Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten an den Gebäuden abzustimmen.

 

Sollten Sie Interesse an einem für Sie völlig kostenlosen und unverbindlichen Beratungstermin haben, nehmen Sie bitte gerne Kontakt zur Gemeindeverwaltung auf -  Frau Sandra Thelen ist Ihre Ansprechpartnerin für dieses Kommunale Förderprogramm: Tel.Nr. (09131) 88 39 – 28 oder per Mail an: s.thelen@bubenreuth.de

 

 

Gestaltungsbroschüre „Ortskernsanierung Bubenreuth Nord – Alter Ort“  ⇒⇒   hier zum Download 

Gestaltungsfibel Ortskernsanierung_Titel

 

Die Gestaltungsrichtlinie soll Ihnen bei Ihrer Sanierungsmaßnahme eine Hilfestellung in allen gestalterischen Fragen sein. Bei der Erarbeitung der Richtlinien war uns besonders wichtig, den Charakter des Ortes zu erhalten. Der Schwerpunkt dieser Fibel liegt daher darauf, Ihnen Tipps zur ortsüblichen Gestaltung und zu der Verwendung von Materialien, die typisch für unseren Baustil sind, zu geben.

 

Wir hoffen, dass dieses Heft Leitfaden, Ratgeber und Inspiration für alle Eigentümerinnen und Eigentümer in unserer Gemeinde ist. 

 

Die Broschüre liegt auch im Foyer des Rathauses auf.

 

 

 

Informationen und Anträge zum Kommunalen Förderprogramm "Ortskernsanierung":

 

Formblätter und Vordrucke zum Herunterladen:

 

 

 

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