Fakten zu H7

Die städtebaulichen Gründe - Das Nutzungs- und Baukonzept - Die Entlastung des Rathauses - Die Kosten und die Finanzierung - Die Bilanz und das Fazit

Die städtebaulichen Gründe:

 

  • Nach den Vorstellungen kaufwilliger Bauträger sollte das Anwesen H7 bis auf das Wohnhaus abgerissen und durch neue Wohngebäude, größtenteils drei- bis viergeschossige „Wohnblöcke“ ersetzt werden.
  • Das Ortsbild des alten Ortskerns von Bubenreuth, das von den an der Hauptstraße aufgereihten Höfen geprägt wird, wäre an zentraler Stelle zerstört worden.
  • Die Gemeinde hat H7 gekauft, damit der Hof insgesamt in seiner Struktur und möglichst viel seiner historischen Substanz erhalten wird – nicht nur das unter Denkmalschutz stehende Wohnhaus von ca. 1880.
  • Der Erhalt des Hofes erfordert eine dauerhafte neue Zweckbestimmung. Er soll deshalb einer gemeindlichen Nutzung als sozio-kulturelles Zentrum zugeführt werden mit Räumen für einen Bürgertreff, die Gemeindebücherei und das Geigenbau-Museum. Dazu muss die Substanz des Hofes gesichert und an die neuen Funktionen angepasst werden.
  • Damit wird in ersten Teilen das mit der interessierten Bürgerschaft erarbeitete „integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept B 4 o-ISEK“ umgesetzt. Mit dem ISEK wurde festgestellt, dass sich die Bubenreuther eine identitätsstiftende Gemeinschaftseinrichtung wünschen. Dass es dafür einen Bedarf gibt, zeigt sich schon an der bisherigen provisorischen Nutzung an mehreren Tagen pro Woche (!) durch verschiedene lokale Vereine und Initiativen.
  • Die Bürgerschaft wünscht sich aber kein neues Zentrum auf der grünen Wiese, sondern eine Stärkung der vorhandenen Zentren im Altort (an der Hauptstraße) und in der Geigenbauersiedlung (an Eichen- und Marienplatz). Dem wird das sozio-kulturelle Zentrum H7 in hervorragender Weise gerecht. Die Posteläcker (zwischen Geigenbauersiedlung und Altort) sollen demnach kein neues oder weiteres Zentrum bilden, sondern als Wohnbau- und teils Gewerbeflächen entwickelt werden.
  • Das gesamte Anwesen wird (nur) von neuzeitlichen Anbauten „befreit“, die eine „fragwürdige“ oder ungenügende Statik aufweisen, was ihre öffentliche Weiterverwendung von vornherein ausschließt; dies betrifft die Maschinenhalle, den neuen Stall und den Zwischenbau zwischen Scheune und Wohnhaus. Dadurch werden die alten Außenwände der Nordfassaden des Wohnhauses und der Scheune wieder sichtbar.
  • Die geschlossene Struktur des Dreiseithofs bleibt erhalten, indem ein neuer Zwischenbau zwischen Scheune und Wohnhaus eingefügt wird.

 

Das Nutzungs- und Baukonzept:

 

  • Das denkmalgeschützte Wohnhaus wird Haus des Bürgers mit Bewirtungsmöglichkeit und Räumen, die Vereine nutzen können.
  • Die rückwärtige Freifläche und der Innenhof werden Veranstaltungsorte. Der Innenhof kann vom alten Wohnhaus aus auch bewirtschaftet werden.
  • Der neue Zwischenbau zwischen Wohnhaus und Scheune erhält einen großen Versammlungsraum mit Bühne für jedwede Veranstaltungen (z.B. Kleinkunstbühne, Tagungen, Vorträge usw.). Im Erdgeschoss stehen der Gemeindebücherei neue Räume zur Verfügung. Ein großzügig dimensioniertes Foyer bildet den Eingangsbereich mit Empfangstheke, Aufzug zur barrierefreien Erschließung aller Ebenen, Garderoben und sanitären Anlagen.
  • Die historische Scheune nimmt das Museum auf.

 

Die Entlastung des Rathauses:

 

  • Nach den Aussagen des mit den Bürgern erarbeiteten „integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepts B 4 o-ISEK soll auf den Posteläckern kein neues oder weiteres Zentrum entstehen. Das Rathaus wird deshalb am bisherigen Standort verbleiben. Seine Substanz ist zwar nunmehr renoviert, aber es entspricht nicht den Erfordernissen einer modernen, bürgerorientierten Verwaltung und es deckt den schon heute bestehenden Raumbedarf nur unvollständig: Es ist insgesamt nicht barrierefrei und es fehlen ein Bürgerbüro, Trauzimmer, Sprechzimmer für die Senioren- und Jugendbeauftragten, Besprechungsräume für die Verwaltung und die Fraktionen und ein Sozialraum für die Beschäftigten.
  • Mittelfristig sind – mit steigender Einwohnerzahl – auch weitere Arbeitsplätze im Rathaus erforderlich. Der Auszug der Bücherei und des Museums aus dem Rathaus schafft den erforderlichen Platz, ohne dass es einer baulichen Erweiterung oder größerer Anpassungsmaßnahmen bedürfte.

 

Die Kosten und die Finanzierung:

 

  • Die Kosten für den Erwerb und den Umbau des Anwesens belaufen sich nach aktuellen Kostenschätzungen und -berechnungen auf ca. 7,5 Mio. Euro.
  • Das oben dargestellte vom Gemeinderat beschlossene Konzept, das drei sozio-kulturelle Nutzungen unter einem Dach vereint, lässt umfassende Synergien erwarten. Deshalb wurde die Maßnahme H7 zwischenzeitlich in weiten Teilen in den Investitionspakt „Soziale Integration im Quartier 2019“ aufgenommen, die eine Förderung mit 90 % der Kosten eröffnet. Diese hohe Förderung ist an das beschlossene Konzept gebunden.
  • Nicht mit 90 %, sondern mit dem Regelsatz der Städtebauförderung von 60 % wurden bzw. werden der schon früher erfolgte Erwerb des Anwesens und die Abbruchkosten bezuschusst, ebenso wie die Maßnahmen am Wohnhaus, für das aber noch nicht näher quantifizierte Denkmalschutz-Zuschüsse gewährt werden können.
  • Die Bau- und Baunebenkosten sowie der Grundstückserwerb werden so in Höhe von 5,5 Mio. Euro durch Zuschüsse gedeckt. Der Gemeinde bleibt also „lediglich“ ein Eigenanteil von 2,0 Mio. Euro. Die in der Rechnung noch nicht enthaltenen Kosten des Inventars werden aus weiteren „Töpfen“ der Museums- und der Büchereiförderung bezuschusst.
  • Die Zuschüsse wurden vom Zuwendungsgeber auf der Grundlage des oben beschriebenen Bau- und Nutzungskonzepts zugesagt, dass der Gemeinderat mit einem sogenannten „Modernisierungsgutachten“ beschlossen hat (Gemeinderatssitzung vom 26.02.2019). Ändert die Gemeinde nachträglich ihr Bau- und Nutzungskonzept, dann nimmt der Zuwendungsgeber seine Zusagen ebenfalls zurück. Mit einem nur ein- oder zweigliedrigen Nutzungskonzept – ohne Bücherei oder/und Museum – scheidet eine 90-Prozent-Förderung schon im Vorhinein aus.

 

Die Bilanz und das Fazit:

 

  • Die Gemeinde bekommt zu jedem Euro, den sie für H7 ausgibt, fast drei Euro „aus den Fördertöpfen“ dazu.
  • Die Gemeinde erspart sich Kosten des Umbaus und der Erweiterung des Rathauses in einer Größenordnung von ca. 2 Mio. Euro. Für Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen an Rathäusern gibt es keine Zuschüsse.
  • Damit stehen dem Einsatz von Eigenmitteln der Gemeinde in H7 von rund 2 Mio. Euro ersparte Aufwendungen am Rathaus in gleicher Höhe gegenüber. Oder überspitzt ausgedrückt: Unter dem Strich ist H7 praktisch geschenkt!
  • Zusammenfassend betrachtet sind 2 Mio. Euro sinnvoller in einer Gemeinschaftseinrichtung für alle Bürger investiert als der gleiche Betrag in ein Rathaus, das der Bürger nur gelegentlich aufsucht und das sonst nur dem Gemeinderat, seinen Fraktionen und der Verwaltung nützt.
  • Änderungen am festgelegten Konzept stellen die Finanzierung des Vorhabens und somit die Realisierung von H7 als gemeindliche Einrichtung insgesamt in Frage.

 

Stand: 20. September 2019

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