Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt hat mit Bescheid vom 4. März 2021, Nr. 62.1 6100/119/II/19, die für das Sondergebiet „Sportgelände Steinbuckel II“ erforderliche 4. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Bubenreuth genehmigt.
Die Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) bekanntgemacht.
Der Gemeinderat von Bubenreuth hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2020 den Bebauungsplan Nr. 5/29 für das Sondergebiet „Sportgelände Steinbuckel II“ als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekanntgemacht.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam und der Bebauungsplan tritt in Kraft.
Bekanntmachung
der Genehmigung der 4. Flächennutzungsplan-Änderung
und des Satzungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 5/29 für das Sondergebiet „Sportgelände Steinbuckel II“
4. Änderung FNP/LSP - 01_4. Änderung FNP-LSP_FB
4. Änderung FNP/LSP - 02_Planbegründung mit separatem Umweltbericht_FB
4. Änderung FNP/LSP - 03_Zusammenfassende Erklärung_FB