Vollzug tierseuchenrechtlicher Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest;

81.5651.12

Aufhebung der Aufstallpflicht und des Verbotes von Ausstellungen und sonstigen Veranstaltungen mit Geflügel

 

 

Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt erlässt folgende

 

 

Allgemeinverfügung

 

  1. Die Nr. 1. sowie die Nr. 4. der Allgemeinverfügung des Landratsamtes Erlangen-Höchstadt vom 19.02.2021 (veröffentlicht im Amtsblatt des Landkreises vom 19.02.2021) betreffend die Aufstallung von Geflügel und des Verbots von Ausstellungen, Märkten und Schauen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art zu präventiven Zwecken wird mit Wirkung dieser Allgemeinverfügung aufgehoben. 
  2. Kosten werden nicht erhoben. 
  3. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt des Landkreises Erlangen-Höchstadt als öffentlich bekanntgegeben.

 

Hinweise:

 

  1. Die übrigen Anordnungen der Allgemeinverfügung des Landratsamts Erlangen-Höchstadt vom 19.02.2021 werden durch die Aufhebungen nach Nr. 1 dieser Allgemeinverfügung nicht berührt und sind daher weiterhin uneingeschränkt zu beachten. 
  2. Diese Allgemeinverfügung kann während der üblichen Geschäftszeiten im Landratsamt Erlangen-Höchstadt, Dienststelle Höchstadt, Schlossberg 10, 91315 Höchstadt/Aisch, Zimmer 4, eingesehen werden. 

 

Höchstadt a. d. Aisch, 29.04.2021

 

gez.

Dr. Susanne Oswald

Abteilungsleiterin

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