Landtags- und Bezirkswahlen am 8. Oktober 2023

Wahlbenachrichtigung - Wer ist stimmberechtigt? - Wählen durch Briefwahl

 

  1. Wahlbenachrichtigung – Alle Wahlberechtigten werden informiert 

Jede/r Wahlberechtigte wird vor der Wahl rechtzeitig durch das Wahlamt der Gemeinde Bubenreuth informiert. Das geschieht durch einen entsprechenden Wahlbenachrichtigungsbrief. Dieses bestätigt, dass Sie in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Bubenreuth eingetragen sind und in dem im Brief angegebenen Abstimmungsraum wählen können.

 

Bringen Sie bitte die Wahlbenachrichtigung zur Abstimmung mit und halten Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein bereit.

 

  1. Wer ist stimmberechtigt? 

Alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz oder sonstigen gewöhnlichen Aufenthalt in Bayern bzw. bei der Bezirkswahl im Regierungsbezirk Mittelfranken haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

 

  1. Wählen durch Briefwahl 

Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein, den Sie schriftlich, elektronisch oder mündlich, aber nicht telefonisch, beim Briefwahlamt beantragen können. Auf der Wahlbenachrichtigung befindet sich bereits ein Vordruck, den Sie ausgefüllt zurücksenden können.

 

Auf der Gemeinde-Homepage bieten wir die Möglichkeit zur Onlinebeantragung über das Bürgerserviceportal ⇒⇒⇒⇒ Briefwahlantrag | Gemeinde Bubenreuth (buergerservice-portal.de) ⇐⇐⇐⇐

Ebenso führt Sie ein aufgedruckter QR-Code direkt zur Onlinebeantragung.

 

Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Eine Beantragung ist in diesem Fall nur persönlich oder schriftlich (nicht elektronisch!) möglich.

 

In welchem Zeitraum können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?

 

Wahlscheinanträge können nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungen jeweils bis zum Freitag vor der Wahl, 15.00 Uhr, beantragt werden. Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung ist auch noch am Wahltag von 8.00 bis 15.00 Uhr eine Antragstellung möglich.

 

Wann werden die Briefwahlunterlagen versendet?

 

Nach Eingang des Antrages werden in der Regel die Briefwahlunterlagen binnen 2 - 3 Werktagen versendet. Sollten Sie diese Unterlagen nicht erhalten haben, bitten wir Sie, sich telefonisch an das Briefwahlamt, Herrn Benisch, Tel.Nr. 09131/8839-15, zu wenden.

 

Wie erhalte ich meine Wahlunterlagen?

 

Wahlscheine, Stimmzettel und Briefwahlunterlagen werden auf dem Postweg übersandt oder

amtlich überbracht.

Sie können auch zu den angegebenen Öffnungszeiten (Mo. - Fr. von 8:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich Do. von 14:00 - 17:00 Uhr) persönlich im Rathaus abgeholt werden.

 

Wer kann den Wahlschein / die Briefwahlunterlagen abholen?

 

Der Wahlschein / die Briefwahlunterlagen können nur durch die wahlberechtigte Person persönlich oder durch nahe Familienangehörige (Ehegatten, Eltern, Kinder und Geschwister) abgeholt werden. Nahe Familienangehörige müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Andere Personen können den Wahlschein nur bei plötzlicher Erkrankung und nur dann abholen, wenn die Zusendung an die wahlberechtigte Person auf dem Postweg nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen kann. Auch andere Personen müssen durch schriftliche gesonderte Vollmacht nachweisen, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind.

 

Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen ist ein Antrag auf der Rückseite der  Wahlbenachrichtigungskarten abgedruckt. Bitte achten Sie darauf, dass dieser vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist.

 

Amtlichen Lichtbildausweis mitbringen!

 

In jedem Fall muss sich die Person, die den Wahlschein abholt, mit dem eigenen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein ausweisen können!

 

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen per Post zugesandt bekommen, genügt es, den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag im Hausbriefkasten der Gemeinde Bubenreuth, Birkenallee 51, einzuwerfen. Dieser befindet sich in der Stele neben der Rathaustreppe.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch online unter: www.wahlen.bayern.de

 

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