Vorentwurf der 1. BBP-Änderung Nr. 5/29 "Sportgelände Steinbuckel II"

Amtliche Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Bubenreuth hat am 27.09.2022 beschlossen, den im April 2021 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 5/29 „Sportgelände Steinbuckel II“ mit integriertem Grünordnungsplan zu ändern. Vorgesehen ist die Veränderung des Baurechts für das Vereinsheim der Tennisabteilung des SV Bubenreuth und die daraus resultierende Verschiebung der Tennisspielfelder.

 

> > > > > Bekanntmachung und weitere Unterlagen hier zum Download

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