Wegfall des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024

 

Kinderreisepässe durften nur noch bis 31. Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

 

Seit dem 1. Januar 2024 können Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen elektronischen Reisepass beantragen mit dem Vorteil einer längeren Gültigkeitsdauer sowie der Nutzungsmöglichkeit für weltweite Reisen.  

 

Da Personalausweise und Reisepässe nicht verlängert werden können, ist grundsätzlich eine Neuausstellung erforderlich.

 

Die Lieferzeit beträgt bei Personalausweisen ca. drei bis vier Wochen und bei Reisepässen circa vier bis fünf Wochen.

 

 

Folgende Unterlagen sind zur Neuausstellung nötig:

 

Personalausweis

  • 1 Lichtbild, nicht älter als ½ Jahr (biometrisch)
  • Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) ist bei Erstausstellung eines Ausweises durch die Gemeinde Bubenreuth eine Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig
  • 22,80 Euro Gebühr - bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)
  • 37 Euro Gebühr - ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)

 

Reisepass

  • 1 Lichtbild, nicht älter als ½ Jahr (biometrisch)
  • Zusätzlich zu einem gültigen Ausweisdokument ist bei Erstausstellung eines Passes durch die Gemeinde Bubenreuth eine Heirats- oder Geburtsurkunde notwendig
  • 37,50 Euro Gebühr, Express 69,50 Euro - bis zum 24. Lebensjahr (6 Jahre gültig)
  • 70 Euro Gebühr, Express 102,00 Euro - ab dem 24. Lebensjahr (10 Jahre gültig)

 

Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte bezahlt werden und sind bei der Antragstellung zu entrichten.

 

Es ist zwingend erforderlich, dass jeder Antragsteller für den Personalausweis und Reisepass persönlich erscheint. Kinder müssen zur Beantragung auch anwesend sein.

 

Wenn Sie noch Fragen haben, stehen wir unter der Telefon-Nr. (09131) 8839-12 gerne zur Verfügung.

 

Ihr Passamt

 

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